Allgemeine Geschäftsbedingungen

Vertragsbedingungen im Rahmen von Kaufverträgen und Bestellungen bei der Oriplast GmbH, – im Folgenden „Oriplast“ – , zwischen

Die Oriplast GmbH, Hermannstrasse 150, 66538 Neunkirchen, Deutschland, Tel.: (0) 68 21 / 80 47, Fax: (0) 68 21 / 82 61, Mail: info@oriplast.de, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Saarbrücken unter HRB 91421, vertreten durch ihren Geschäftsführer Alexander Sauerwein, USt-Nr.: 040/115/54046, USt-IdNr.: DE138037412

– im Folgenden „Anbieter“ –
Und den in § 1 des Vertrags bezeichneten Kunden

– im Folgenden „Kunde“ –
Geschlossen werden.

1 Geltungsbereich, Begriffsbestimmungen

(1) Die AGB gelten unabhängig davon, ob der Kunde Verbraucher, Unternehmer oder Kaufmann ist. Sie gelten für den Abschluss aller Kaufverträge, es sei denn der Kaufvertrag ist über den Webshop (www.sfmedical.eu) oder eine Digitale verkaufsplattform wie Amazon, Ebay oder ähnliche verkaufsplattformen geschlossen worden. In diesen Fall gelten die dort vereinbarten AGB.
(2) Für die Geschäftsbeziehung zwischen dem Anbieter und dem Kunden gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung. Abweichende allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Einkaufsbedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, der Anbieter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
(3) Der Kunde ist Verbraucher, soweit der Zweck der georderten Lieferungen und Leistungen nicht überwiegend seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Dagegen ist Unternehmer jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die beim Abschluss des Vertrags in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

2 Vertragsschluss und Weiterverarbeitung

(1) Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Die Bestellung durch den Kunden gilt als verbindliches Vertragsangebot. Sofern sich aus der Bestellung nichts anderes ergibt, sind wir berechtigt, dieses Vertragsangebot innerhalb von 14 Tagen nach seinem Zugang bei uns anzunehmen.
(2) Die Annahme erfolgt durch die dem Kunden übersandte Auftragsbestätigung.
(3) Der Vertragstext wird unter Wahrung des Datenschutzes gespeichert. Wir dürfen die die jeweiligen Kaufverträge betreffenden Daten verarbeiten und speichern, soweit dies für die Ausführung und Abwicklung des Kaufvertrages erforderlich ist und solange wir zur Aufbewahrung dieser Daten aufgrund gesetzlicher Vorschriften verpflichtet sind.
(4) Die Weiterverarbeitung der vom Anbieter verkauften Produkte bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Anbieters. Liegt eine solche nicht vor, haftet der Anbieter nicht für entstehende Schäden. Die Haftung des Anbieters im Falle einer erlaubten Weiterverarbeitung ergibt sich aus §§ 10 ff. 

3 Überlassene Unterlagen

An allen in Zusammenhang mit der Auftragserteilung dem Kunden überlassenen Unterlagen – auch in elektronischer Form –, wie z. B. Kalkulationen, Zeichnungen etc., behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Diese Unterlagen dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden, es sei denn, wir erteilen dazu dem Kunden unsere ausdrückliche schriftliche Zustimmung. Soweit wir das Angebot des Kunden nicht innerhalb der Frist von § 2 annehmen, sind diese Unterlagen uns unverzüglich zurückzusenden

4 Lieferfrist

(1) Die Lieferfrist bestimmt sich nach der Auftragsbestätigung. Die Lieferfrist beginnt jedoch nicht bevor der Kunde dem Anbieter alle notwendigen Unterlagen zur Auftragserfüllung zur Verfügung stellt.
(2) Die vom Anbieter genannten Liefertermine sind unverbindlich, es sei denn, sie sind ausdrücklich als „verbindlicher Liefertermin“ vom Anbieter schriftlich bestätigt worden.
(3) Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf die Versandbereitschaft mitgeteilt ist oder der Liefergegenstand das Werk verlassen hat. 
(4) Kommt der Kunde in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den uns insoweit entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten. Sofern vorstehende Voraussetzungen vorliegen, geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache in dem Zeitpunkt auf den Kunden über, in dem dieser in Annahme- oder Schuldnerverzug geraten ist.
(5) Die Lieferfrist verlängert sich bei Maßnahmen im Rahmen von Arbeitskämpfen, insbesondere Streik und Aussperrung sowie beim Eintritt unvorhergesehener Hindernisse, die außerhalb unseres Willens liegen, z. B. Betriebsstörungen, Verzögerungen in der Anlieferung wesentlicher Materialien, soweit solche Hindernisse nachweislich auf die Lieferung des Liefergegenstandes von erheblichem Einfluss sind. Dies gilt auch, wenn die Umstände bei Unterlieferern eintreten. Die Lieferfrist verlängert sich entsprechend der Dauer derartiger Maßnahmen und Hindernisse.
(6) Lieferverzögerungen die aus in §4 Abs. 3,4 dargestellten Gründen auftreten, sowie in Situationen die unter den Aspekt des Force Major fallen würden, so wie Flut, Feuer, Erdbeben, Akt Gottes oder ähnliches liegen außerhalb des Machtbereiches des Anbieters. Der Anbieter kann für eine Lieferverzögerung aus solchen Gründen sowie jeglichen daraus resultierenden Schaden für den Kunden und oder Dritte nicht haftbar gemacht werden. In solch einem Fall wird der Anbieter baldmöglichst über die Verzögerung und den voraussichtlichen neuen Lieferzeitpunkt informieren.
(7) Die vorbezeichneten Umstände sind auch dann von uns nicht zu vertreten, wenn sie während eines bereits vorliegenden Verzuges entstehen. Von uns werden Beginn und Ende derartiger Hindernisse in wichtigen Fällen dem Kunden baldmöglichst mitgeteilt.
(8) Teillieferungen sind innerhalb der von uns angegebenen Lieferfristen zulässig, soweit sich Nachteile für den Gebrauch daraus nicht ergeben.
(9) Bei Verzug hat der Kunde dem Anbieter eine Nachfrist von mindestens einem Monat zu gewähren.
(10) Im Übrigen ist jeder Kunde im Falle eines vom Anbieter zu vertretenden Verzuges zur Geltendmachung weiterer Rechte erst dann berechtigt, wenn eine von ihm nach Verzugseintritt gesetzte Nachfrist von einem Monat fruchtlos verstrichen ist.
(11) Der Anbieter haftet im Falle eines Schadenersatzanspruches mit maximal 100% des Vertrag Werts gegenüber dem Kunden. Der Anbieter schließt alle weiteren Haftungsansprüche des Kunden oder dritter explizit aus sofern dies nach deutscher Gesetzgebung möglich ist.
(12) Gerät der Anbieter in Lieferverzug, kann der Kunde pauschalierten Ersatz seines Verzugsschadens verlangen. Die Schadenspauschale beträgt für jede vollendete Kalenderwoche des Verzugs 0,5% des Nettopreises (Lieferwert), insgesamt jedoch höchstens 5% des Lieferwerts der verspätet gelieferten Ware. Dem Anbieter bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem Kunden gar kein Schaden oder nur ein wesentlich geringerer Schaden als vorstehende Pauschale entstanden ist.

5 Lieferumfang & Annullierungskosten

(1) Der Lieferumfang wird durch den Vertrag bestimmt.
(2) Konstruktions- oder Formänderungen, die auf die Verbesserung der Technik bzw. auf Forderungen des Gesetzgebers zurückzuführen sind, bleiben während der Lieferzeit vorbehalten, sofern der Liefergegenstand nicht erheblich geändert wird und die Änderungen für den Kunden zumutbar sind.
(3) Tritt der Kunde unberechtigt von einem erteilten Auftrag zurück, können wir unbeschadet der Möglichkeit, einen höheren tatsächlichen Schaden geltend zu machen, 20% des Verkaufspreises für die durch die Bearbeitung des Auftrages entstandenen Kosten und für entgangenen Gewinn fordern. Dem Kunden bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens vorbehalten.

6 Lieferung, Warenverfügbarkeit

(1) Sind zum Zeitpunkt der Bestellung des Kunden keine Exemplare des vom Kunden ausgewählten Produkts verfügbar, so teilt der Anbieter dem Kunden dies in der Auftragsbestätigung unverzüglich mit. Ist das Produkt dauerhaft nicht lieferbar, sieht der Anbieter von einer Annahmeerklärung (Auftragsbestätigung) ab. Ein Vertrag kommt in diesem Fall nicht zustande.
(2) Ist das vom Kunden in der Bestellung bezeichnete Produkt nur vorübergehend nicht verfügbar, teilt der Anbieter dem Kunden dies ebenfalls unverzüglich in der Auftragsbestätigung mit.
(3) Es bestehen die folgenden Lieferbeschränkungen: Der Anbieter liefert nur an Kunden, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt (Rechnungsadresse) in einem der nachfolgenden Länder haben und im selben Land eine Lieferadresse angeben können: Länder der Europäischen Gemeinschaft, Schweiz.
(4) Bei Bestellungen von Kunden mit Wohn- oder Geschäftssitz im Ausland oder bei begründeten Anhaltspunkten für ein Zahlungsausfallrisiko behalten wir uns vor, erst nach Erhalt des Kaufpreises nebst Versandkosten zu liefern (Vorkassevorbehalt). Falls wir von dem Vorkassevorbehalt Gebrauch machen, werden wir Sie unverzüglich unterrichten. In diesem Fall beginnt die Lieferfrist mit Bezahlung des Kaufpreises und der Versandkosten.
(5) Wir sind zu Teillieferungen berechtigt, soweit dies für den Kunden zumutbar ist.
(6) Sofern der Kunde eine Sonderbestellung bzw. ein Produkt nach eigenen oder die vom Standard abweichenden Spezifikationen bestellt wird der Anbieter dies dem Kunden umgehend mitteilen. Falls solch eine Ausführung vorübergehend nicht Lieferbar ist wird der Anbieter dies dem Kunden umgehend in der Auftragsbestätigung mitteilen. Sofern die Gewünschte Spezifikation dauerhaft nicht lieferbar sein sollte oder nicht vom Anbieter ausgeführt werden kann wird dieser von einer Auftragsbestätigung absehen und es kommt kein Vertrag zustande.
(7) Bei Sonderbestellungen, Sonderanfertigungen und Produktausführungen die von der Standartausführung des Anbieters abweichen behält sich der Anbieter vor eine Preisänderung vorzunehmen. Diese Preisänderung wird der Anbieter dem Kunden umgehend mitteilen. Falls der Kunde der Preisänderung nicht zustimmt so kann das Unternehmen davon Abstand nehmen durch eine Auftragsbestätigung einen Vertrag abzuschließen
(8) Für weitere anfallende Kosten wie speziellen Transport oder Aufbewahrung und Lagerung nach Kundenwünschen behält sich der Anbieter vor diese gesondert abzurechnen und dem Kunden in Rechnung zu stellen.

7 Eigentumsvorbehalt

(1) Bis zur vollständigen Bezahlung verbleiben die gelieferten Waren im Eigentum des Anbieters.
(2) Der Kunde ist ohne unsere vorherige schriftliche Zustimmung nicht berechtigt, die von uns gelieferte und noch unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware weiterzuverkaufen
(3) Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir zur Rücknahme nach Mahnung berechtigt und der Kunde zur Herausgabe verpflichtet.
(4) Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes sowie die Pfändung der Liefergegenstände durch uns gilt nicht als Rücktritt vom Vertrag, sofern nicht die Bestimmungen des Verbraucherkreditgesetzes Anwendung finden oder dies ausdrücklich durch uns schriftlich erklärt wird. Bei Verwendung gegenüber Kaufleuten, einer juristischen Person öffentlichen Rechts oder einem öffentlich-rechtlichen Sondervermögen gilt darüber hinaus folgendes:
a. Der Kunde ist berechtigt, die Liefergegenstände im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuverkaufen; er tritt uns jedoch bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des zwischen uns und dem Kunden vereinbarten Kaufpreises (einschließlich Mehrwertsteuer) ab, die dem Kunden aus der Weiterveräußerung erwachsen, und zwar unabhängig davon, ob die Liefergegenstände ohne oder nach Bearbeitung weiterverkauft werden. Zur Einziehung dieser Forderungen ist der Kunde nach deren Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderungen selbst einzuziehen, bleibt davon unberührt; jedoch verpflichten wir uns, die Forderungen nicht einzuziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt und nicht im Zahlungsverzug ist. Ist dies jedoch der Fall, können wir verlangen, dass der Kunde die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekanntgibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt.
b. Die Verarbeitung oder Umbildung der Waren durch den Kunden wird stets für uns vorgenommen. Werden die Liefergegenstände mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Liefergegenstände zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung.
c. Werden die Liefergegenstände mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen untrennbar vermischt, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Liefergegenstände zu den anderen vermischten Gegenständen. Der Kunde verwahrt das Miteigentum für uns.
d. Der Kunde darf die Liefergegenstände weder verpfänden, noch zur Sicherung übereignen. Bei Pfändungen sowie Beschlagnahme oder sonstigen Verfügungen durch Dritte, hat der Kunde uns unverzüglich davon zu benachrichtigen und uns alle Auskünfte und Unterlagen zur Verfügung zu stellen, die zur Wahrung unserer Rechte erforderlich sind. Vollstreckungsbeamte bzw. ein Dritter ist auf unser Eigentum hinzuweisen.
(5) Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten insoweit auf Verlangen des Kunden freizugeben, als der Wert ihr zu sichernden Forderungen, soweit diese noch nicht beglichen sind, um mehr als 20 % übersteigt.

8 Preise, Zahlungsmodalitäten

Der Kaufpreis und die Entgelte für Nebenleistungen sind bei Lieferfähigkeit oder beim Verlassen des Werks zur Zahlung fällig. Sofern Sonderanfertigungen nach Angaben des Kunden gemacht werden hat der Anbieter das Recht Vorkasse zu verlangen.
(2) Sofern nichts Gegenteiliges schriftlich vereinbart wird, gelten unsere Preise ab Werk zuzüglich Mehrwertsteuer in jeweils gültiger Höhe. Die Zahlung des Kaufpreises hat ausschließlich auf das umseitig genannte Konto zu erfolgen. Der Abzug von Skonto ist nur bei schriftlicher besonderer Vereinbarung zulässig
(3) Sofern keine schriftliche Festpreisabrede getroffen wurde, bleiben Preisänderungen wegen veränderter Lohn-, Material- und Vertriebskosten sowie Preisanpassungen für Lieferungen, die 1 Monate oder später nach Vertragsabschluss erfolgen, nach Ermessen des Anbieters vorbehalten. 
(4) Der Kunde kann die Zahlung per Vorkasse, Sofort-Überweisung, und bei schriftlicher Vereinbarung auf Rechnung durchführen.
(5) Verzugszinsen werden in Höhe von 8 % über dem jeweiligen Basiszinssatz der Deutschen Zentralbank p.a. berechnet. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt vorbehalten. Die Verpflichtung des Kunden zur Zahlung von Verzugszinsen schließt die Geltendmachung weiterer Verzugsschäden durch den Anbieter nicht aus. Verzugszinsen sind auch ohne erfolgte Mahnung zu zahlen.
(6) Der Anbieter behält sich bei Verdacht von Zahlungsausfällen das Recht vor bis zum Eingang der Zahlungen die Erfüllung von bestehenden oder neuen Aufträgen bis zum Zahlungserhalt auszusetzen oder von diesen Zurückzutreten.
(7) Ist der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist die Zurückhaltung von Zahlungen wegen irgendwelcher von uns nicht anerkannten Gegenansprüche des Kunden nicht statthaft, ebenso wenig die Aufrechnung mit solchen.
(8) Scheck- und Wechselhergaben gelten erst nach Einlösung als Zahlung. Die Wechselentgegennahme bedarf immer einer vorhergehenden schriftlichen Vereinbarung mit uns. Bei Hereinnahme von Wechseln werden die bankmäßigen Diskont- und Einziehungsspesen berechnet. Sie sind sofort in bar zu zahlen. Verzugszinsen berechnen wir gemäß den Regelungen nach §§ 284 ff BGB; die Zinshöhe bestimmt sich nach § 288 BGB. Die Zinsen sind höher anzusetzen, wenn wir eine Belastung mit einem höheren Zinssatz nachweisen.
(9) Der Anbieter behält sich das Recht vor individuelle Zahlungskonditionen jederzeit anzupassen.
(10) Der Kunde trägt alle Nebenkosten für mögliche den Geldtransfer. Zahlungen haben ohne Abzüge solcher an den Anbieter zu erfolgen.

(11) Der Anbieter behält sich das Recht vor, Skontovereinbarungen zu streichen oder anzupassen, falls der Kunde wiederholt, d.h. mehr als einmal, die vereinbarten Zahlungskonditionen oder -termine nicht einhält. In solchen Fällen ist der Kunde nicht befugt, Skonto auf die Zahlungen zu ziehen.

(12) Bei verspäteter Zahlung ist die Geltendmachung eines Skontos durch den Kunden ausgeschlossen. Der Anbieter behält sich vor, im Falle verspäteter Zahlungen das Recht auf Skontoabzug für zukünftige Transaktionen zu überprüfen und gegebenenfalls anzupassen.

9 Versandkosten und Gefahrenübergang

(1) Ist ein Versand der bestellen Waren erforderlich so erfolgt diese ab Sitz des Anbieters auf Rechnung und Gefahr des Kunden. Die entsprechenden Versandkosten werden dem Kunden separat zur Auftragsbestätigung mitgeteilt und sind vom Kunden zu tragen, sofern nichts anderes mit dem Anbieter schriftlich vereinbart wurde. 
(2) Mangels gesonderter Vereinbarungen steht dem Anbieter die Wahl des Transportunternehmers sowie die Art des Transportmittels frei. Die Gefahr geht auch dann mit Absendung ab Sitz des Anbieters auf den Käufer über, wenn frachtfreie Lieferung vereinbart ist.
(3) Der Kunde hat im Falle eines Widerrufs die unmittelbaren Kosten der Rücksendung zu tragen.
(4) Wird die Ware auf Wunsch des Kunden an diesen versandt, so geht mit der Absendung an den Kunden, spätestens mit Verlassen des Werks/Lagers die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Ware auf den Kunden über. Dies gilt unabhängig davon, ob die Versendung der Ware vom Erfüllungsort erfolgt oder wer die Frachtkosten trägt
(5) Verzögert sich der Versand durch Umstände, die der Besteller zu vertreten hat, so geht die Gefahr bereits mit dem Zeitpunkt der Versandbereitschaft auf diesen über. Die durch die Verzögerung entstehenden Kosten (insbesondere Lager, Spesen) hat der Besteller zu tragen. Entscheidend ist der Zeitpunkt der Mitteilung der Versandbereitschaft.
(6) Der Anbieter ist nicht verpflichtet, die Sendung gegen Transportschäden zu versichern oder versichern zu lassen, es sei denn, eine entsprechende Verpflichtung ist von ihr schriftlich übernommen worden.

10 Benutzung, Zweckentfremdung und Rückgabe von Waren

(1) Der Anbieter ist spezialisiert auf die Herstellung von medizinischen Erzeugnissen und schließt hiermit die Haftung für Schäden die durch die Zweckentfremdung seiner Produkte, die durch geschulte und ungeschulte Anwender verursacht wurden aus, sofern dies nach Deutscher Gesetzgebung möglich ist.
(2) Die Produkte des Anbieters sind nur vom geschulten Personal und ausschließlich zum vorgesehenen Verwendungszweck anzuwenden. Werden die Gebrauchsanweisungen bzw. die Hinweise auf der Verpackung der Ware nicht beachtet oder die Ware nicht bestimmungsgemäß verwendet, so entfällt jede Gewährleistung, soweit dies gesetzlich zulässig ist 
(3) Warenrückgaben sind grundsätzlich ausgeschlossen. Abweichungen hiervon bedürfen stets einer schriftlichen Sondervereinbarung mit dem Anbieter. Werden Warenrückgaben zwischen den Parteien vereinbart, sind diese für den Anbieter versandkostenfrei durchzuführen. Nach Begutachtung durch den Anbieter als wiederverkaufbar eingestufte Waren (unbeschädigte Verpackung und unbeschädigtes Produkt) wird eine Gutschrift erteilt, deren Höhe sich nach dem Wareneinkaufspreis abzüglich eines zu vereinbarenden Rücknahme und Wiedereinlagerungsabschlages berechnet.
(4) Nicht wieder verkaufbare Ware und individuell angefertigte Produkte sind von der Rückgabe ausgeschlossen.

11 Sachmängelgewährleistung, Mangelrüge, Verjährung

Für die Rechte des Kunden bei Sach- und Rechtsmängeln gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist.
(1) Gewährleistungsrechte des Kunden setzen voraus, dass dieser seinen nach §§ 377, 381 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist sofern der Kunde ein Unternehmer oder Handelsmann im Sinne des BGB ist und es sich um ein Handelsgeschäft für beide Parteien handelt.
(2) Bei zur Weiterverarbeitung bestimmten Waren hat eine Untersuchung in jedem Fall unmittelbar vor der Verarbeitung zu erfolgen. Zeigt sich bei der Lieferung, der Untersuchung oder zu irgendeinem späteren Zeitpunkt ein Mangel, so ist dem Anbieter hiervon unverzüglich schriftlich Anzeige zu machen. In jedem Fall sind offensichtliche Mängel innerhalb von fünf Arbeitstagen ab Lieferung und bei der Untersuchung nicht erkennbare Mängel innerhalb der gleichen Frist ab Entdeckung schriftlich anzuzeigen. Versäumt der Kunde die ordnungsgemäße Untersuchung und/oder Mängelanzeige, ist die Haftung des Anbieters für den nicht bzw. nicht rechtzeitig oder nicht ordnungsgemäß angezeigten Mangel nach den gesetzlichen Vorschriften ausgeschlossen.
(3) Natürlicher Verschleiß ist in jedem Fall von der Gewährleistung ausgeschlossen.
(4) Der Anbieter haftet nicht für Schäden und Mängel durch falsche Lagerung oder Transport von Waren durch den Kunden oder einen durch den Kunden beauftragten Dienstleister. Die Haftung des Anbieters für Schäden nach Gefahrübergang an den Kunden ist ausgeschlossen
(5) Ist die gelieferte Sache mangelhaft, kann der Anbieter zunächst wählen, ob er Nacherfüllung durch Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder durch Lieferung einer mangelfreien Sache (Ersatzlieferung) leisten. Das Recht des Anbieters, die Nacherfüllung unter den gesetzlichen Voraussetzungen zu verweigern, bleibt unberührt.
(6) Der Kunde hat dem Anbieter die zur geschuldeten Nacherfüllung erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben, insbesondere die beanstandete Ware zu Prüfungszwecken zu übergeben. Im Falle der Ersatzlieferung hat der Kunde die mangelhafte Sache nach den gesetzlichen Vorschriften zurückzugeben. 
(7) Wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist oder eine für die Nacherfüllung vom Kunden zu setzende angemessene Frist erfolglos abgelaufen oder nach den gesetzlichen Vorschriften entbehrlich ist, kann der Kunde vom Kaufvertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindern. Bei einem unerheblichen Mangel besteht jedoch kein Rücktrittsrecht.
(8) Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz bzw. Ersatz vergeblicher Aufwendungen bestehen auch bei Mängeln nur nach Maßgabe von § 11 und sind im Übrigen ausgeschlossen.
(9) Die Verjährungsfrist für gesetzliche Mängelansprüche beträgt für Verbraucher zwei Jahre und beginnt mit der Ablieferung der Ware. 
(10) Abweichend von § 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB beträgt die allgemeine Verjährungsfrist für Ansprüche von Unternehmern ein Jahr ab Ablieferung. Soweit eine Abnahme vereinbart ist, beginnt die Verjährung mit der Abnahme.
(11) Die vorstehenden Verjährungsfristen des Kaufrechts gelten auch für vertragliche und außervertragliche Schadensersatzansprüche des Kunden, die auf einem Mangel der Ware beruhen, es sei denn die Anwendung der regelmäßigen gesetzlichen Verjährung (§§ 195, 199 BGB) würde im Einzelfall zu einer kürzeren Verjährung führen. Schadensersatzansprüche des Kunden nach § 11 sowie nach dem Produkthaftungsgesetz verjähren jedoch ausschließlich nach den gesetzlichen Verjährungsfristen.

12 Haftung

(1) Soweit sich aus diesen AGB einschließlich der nachfolgenden Bestimmungen nichts anderes ergibt, haftet der Anbieter bei einer Verletzung von vertraglichen und außervertraglichen Pflichten nach den gesetzlichen Vorschriften.
(2) Auf Schadensersatz haftet der Anbieter – gleich aus welchem Rechtsgrund – im Rahmen der Verschuldenshaftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Anbieter, vorbehaltlich gesetzlicher Haftungsbeschränkungen (z.B. Sorgfalt in eigenen Angelegenheiten; unerhebliche Pflichtverletzung), nur
a. für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
b. für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist die Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.
(3) Die vorgenannten Haftungsbeschränkungen gelten auch bei Pflichtverletzungen durch bzw. zugunsten von Personen, deren Verschulden der Anbieter nach gesetzlichen Vorschriften zu vertreten hat. Sie gelten nicht, soweit der Anbieter einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Ware übernommen hat und für Ansprüche des Kunden nach dem Produkthaftungsgesetz

13 Urheberrechte

(1) Das benutzen der Designs, Bild, Wort, Marken sowie Technischer Produktspezifikationen oder ähnlicher immaterielle Werte die dem Unternehmen als Urheber zustehen ist ohne unser ausdrückliches schriftliches Einverständnis zu Wirtschaftlichen, Forschung, Weiterverarbeitung oder sonstigen zwecken nicht gestattet.

14 Nebenverpflichtung für Händler

(1) Ist der Besteller Wiederverkäufer, so ist er verpflichtet, die Weitergabe des Produktes so zu dokumentieren, dass eine lückenlose Verfolgbarkeit des Produktes bis zum Endkunden möglich ist. Der Besteller hat diese Verpflichtung auch dem jeweiligen Erwerber aufzuerlegen, sofern dieser kein Endverbraucher ist.
(2) Der Kunde in Deutschland, Europa und weltweit verpflichtet sich jede Art von Vorfällen und Reklamationen aus seinem Wirkungsfeld (z.B.Kunden, Behörden, Anwendern, Ärzte, Service Personal) umgehend dem Anbieter mitzuteilen, wo der Vorfall von der QM-Abteilung und des Sicherheitsbeauftragten analysiert und bewertet wird. Der Sicherheitsbeauftragte entscheidet die weitere Vorgehensweise und informiert ggf. die Aufsichtsbehörden.
(3) Im Falle eines Rückrufs verpflichtet sich der Kunde alle Endverbraucher, die diesen Artikel des Anbieters bekommen haben, über den Rückruf zu informieren, die fehlerhafte Ware zurückzunehmen oder dessen Vernichtung durch ein Protokoll zu bestätigen.

15 Schlussbestimmungen

(1) Auf Verträge zwischen dem Anbieter und den Kunden findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts Anwendung. 
(2) Sofern es sich beim Kunden um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder um ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus Vertragsverhältnissen zwischen dem Kunden und dem Anbieter der Sitz des Anbieters.
(3) Der Vertrag bleibt auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Punkte in seinen übrigen Teilen verbindlich. Anstelle der unwirksamen Punkte treten, soweit vorhanden, die gesetzlichen Vorschriften. Soweit dies für eine Vertragspartei eine unzumutbare Härte darstellen würde, wird der Vertrag jedoch nicht im Ganzen unwirksam.
(4) Wenn der Kunde seinen Sitz im Ausland hat so findet trotzdem das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts Anwendung.

16 Gerichtsstand

(1) Soweit der Besteller Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechtes oder eines öffentlich – rechtlichen Sondervermögen ist, ist der Sitz des Anbieters ausschließlich der Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten. Sämtliche Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis sind am Sitz des Anbieters – Neunkirchen – zu erbringen.

17 Hinweis auf Widerrufsrecht und Widerrufsbelehrung

(1) Wenn Sie Verbraucher sind (also eine natürliche Person, die die Bestellung zu einem Zweck abgibt, der weder Ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann), steht Ihnen nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen ein Widerrufsrecht zu.
(2) Machen Sie als Verbraucher von Ihrem Widerrufsrecht Gebrauch, so haben Sie die regelmäßigen Kosten der Rücksendung zu tragen. Im Übrigen gelten für das Widerrufsrecht die Regelungen, die im Einzelnen wiedergegeben sind in der folgenden Widerrufsbelehrung:

– Widerrufsrecht –

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen haben bzw. hat.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie den Anbieter [Oriplast GmbH, Hermannstrasse 150, 66538 Neunkirchen, Deutschland, Tel.: (0) 68 21 / 80 47, Fax: (0) 68 21 / 82 61, Mail: info@oriplast.de] mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Sie können das Muster- Widerrufsformular oder eine andere eindeutige Erklärung auch auf unserer Webseite [www.oriplast.de] elektronisch ausfüllen und übermitteln. Machen Sie von dieser Möglichkeit Gebrauch, so wird der Anbieter Ihnen unverzüglich (z. B. per E-Mail) eine Bestätigung über den Eingang eines solchen Widerrufs übermitteln. 
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, hat der Anbieter alle Zahlungen, die er von Ihnen erhalten hat, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die vom Anbieter angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags beim Anbieter eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwendet der Anbieter dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Der Anbieter kann die Rückzahlung verweigern, bis er die Waren wieder zurückerhalten hat oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.
Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie den Anbieter über den Widerruf dieses Vertrages unterrichten, an den Anbieter zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden.
Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren. 
Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.

– Ende der Widerrufsbelehrung 

Das Widerrufsrecht besteht, soweit die Parteien nichts anderes vereinbart haben, nicht bei folgenden Fernabsatzverträgen 
(1) zur von Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Kunden maßgeblich ist oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Kunden zugeschnitten sind,
(2) zur Lieferung von Waren, die aus Gründen des Gesundheitsschutzes oder der Hygiene nicht zur Rückgabe geeignet sind, wenn ihre Versiegelung nach der Lieferung entfernt wurde,
(3) Zur Lieferung von Waren, die schnell verderblich sind bzw. deren Verfallsdatum schnell überschritten würde,
(4) Ein Muster-Widerrufsformular findet sich am Ende der Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Muster-Widerrufsformular

Über das Muster-Widerrufsformular informiert der Anbieter nach der gesetzlichen Regelung wie folgt:
Muster-Widerrufsformular (Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)

Oriplast GmbH,
Hermannstrasse 150
66538 Neunkirchen
Deutschland

Tel.: +49 (0) 68 21 / 80 47
Fax: +49 (0) 68 21 / 82 61
Mail: info@oriplast.de

Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) 

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den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*)

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Bestellt am (*) ____________________________________

Erhalten am (*) __________________________________________________________________ 

Name des/der Verbraucher(s) ________________________________________________________ 

Bestellnummer/ Belegnummer (*)_______________________________________________________ 

Anschrift des/der Verbraucher(s) _____________________________________________________

Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier) ___________________________ 

Datum ____________________________________

(*) Unzutreffendes streichen

 

 

QMH-K2-F01 Allgemeine Geschäftsbedingungen, V01, 16.08.2024

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